Herausforderungen und Lösungsvorschläge
Nach dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis 2032 2 % der Fläche Deutschlands für die Produktion von Windenergie bereitgestellt werden. Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den Flächenländern zwischen 1,8 % und 2,2 % der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind, stellt die Implementierung des 2-%-Flächenziels bei der Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar.