„Entbürokratisierung bei der Registrierung“
Zum 01.04.2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert. „Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können laut einer Medienmitteilung vom 28.03.2024 schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.