Leibniz: Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien

Herausforderungen und Lösungsvorschläge

Nach dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis 2032 2 % der Fläche Deutschlands für die Produktion von Windenergie bereitgestellt werden. Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den Flächenländern zwischen 1,8 % und 2,2 % der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind, stellt die Implementierung des 2-%-Flächenziels bei der Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar.

Windenergie in Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

In den 12 Ländern, in denen es die Ebene der Regionalplanung gibt, wurde diese mit der Umsetzung beauftragt. Sie muss in den meisten Planungsregionen deutlich mehr Flächen als bisher ausweisen. Dabei ist sie auf die Zuarbeit anderer Institutionen angewiesen, um rechtssicher planen zu können. Wo die Flächenziele nicht erreicht werden, drohen rechtliche Sanktionen. Das vorliegende Positionspapier stellt auf Basis der Diskussionen im Ad-hoc-Arbeitskreis „Windenergie an Land“ der ARL zentrale Thesen vor, die jeweils argumentativ unterlegt die Umsetzung des „2 %- Zieles“ und die Optimierung des Planungsprozesses unterstützen sollen.

Gliederung – Thesen des Ad-hoc-Arbeitskreises

  1. Die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Windenergieplanung ermöglichen eine zügige und rechtssichere Planung von Windenergiegebieten!
  2. Die Regionalplanung ist die richtige Ebene zur Sicherung von Windenergiegebieten – jetzt muss sie angepasste und rechtssichere Aufträge zur Flächensicherung bekommen!
  3. Die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk – passgenaue Zuarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung unterstützen die Regionalplanung!
  4. Der Ausbau der Solarenergienutzung ist notwendig, muss jedoch insbesondere bei den Freiflächenanlagen gestaltet und optimiert werden!
  5. Zur Erreichung der Energiewende müssen Sperrwirkungen veralteter kommunaler Konzentrationszonen in raumordnerischen Vorranggebieten beseitigt werden!
  6. Das Zusammenwirken der Raumordnung mit dem Energierecht und weiterem Fachrecht muss verbessert werden!
  7. Die Beschleunigung der Energiewende und die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange müssen durch eine Optimierung des Gesamtprozesses verknüpft werden!
  8. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Energiewende ist wichtig und kann durch neue Ansätze unterstützt werden!
  9. Ausblick

->Quellen: