Archiv: Februar 2020

Bundesregierung: Gefahren durch Desinformation

Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine FDP-Anfrage

Unter dem Begriff „Desinformation“ versteht die Bundesregierung „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeitverbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können“ – so zitiert der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag aus einer Antwort (19/17073) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16552). Versuche der Desinformation seien „sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich“ zu beobachten, die von verschiedenen  …

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