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Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard

Bedingungen: Ressourcen sparend, langlebig und reparierbar – kurz: kreislaufwirtschaftfähig

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.12.2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind – kurz kreislaufwirtschaftförderlich. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

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