Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen betroffen
Berlin: (hib/BAL) Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8), in der es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (21/1937), sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert. Aus dem Entwurf:
„Es wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente,
namentlich elektronisches Geld (E-Geld) …
