Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Tankstellenunternehmen, die über mindestens 200 öffentliche Tankstellen verfügen, sollen dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 auf dem Betriebsgelände jeder dieser Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben. Das sieht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12774) vor. Im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 werde eine erhebliche zusätzliche Nachfrage nach Lademöglichkeiten entstehen, schreibt die Bundesregierung. „Um diesen Bedarf sicher zu decken, sollen …