Übergangsfrist endet Anfang Januar
Ab 01.01.2024 muss laut einer Medienmitteilung aus dem Umweltministerium auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heißt neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken können künftig überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt.