Neue Zuschüsse für kommunale Klimaschutzprojekte

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen gilt für 2015 und 2016

Sonne und Wolken über Windgeneratoren bei Leipzig – Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft

Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat laut einer Mitteilung die Kommunalrichtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ wird für die Jahre 2015 und 2016 gelten.

Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für neue Förderprojekte und können jetzt schon ihre Anträge für das nächste und das übernächste Jahr vorbereiten.

Barbara Hendricks – Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Städte und Gemeinden sind entscheidend für den Erfolg beim Klimaschutz. Sie wirken unmittelbar vor Ort im direkten Lebensumfeld der Menschen. Die Projekte aus unserer Nationalen Klimaschutzinitiative reduzieren die Energiekosten der Kommunen, schaffen Arbeitsplätze und Wachstum vor Ort und machen uns unabhängiger von Energieimporten.“

Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie eröffnet Städten und Gemeinden den Zugang zu vielen Instrumenten für den

Vattenfall-Kraftwerk Berlin Reuter West (laut UBA 2,9 Mio. t CO2 jährlich – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

kommunalen Klimaschutz: Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine Einstiegsberatung beantragen. Auch bei der Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten ist eine Förderung möglich, beispielsweise für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften. Neu geschaffene Stellen von kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern sind ebenfalls förderungswürdig.

Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie finanzielle Unterstützung für Investitionen, zum Beispiel für den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, z.B. durch den Aufbau von Mobilitätsstationen und die Verbesserung von Wegweisungssystemen, im Vordergrund stehen.

Förderanträge

Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Informationen sind dort und beim Service- und
Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz verfügbar. Das Service- und Kompetenzzentrum bietet über die Kommunalrichtlinie hinaus auch zu weiteren Förderangeboten im kommunalen Klimaschutz eine ausführliche Beratung.

Hintergrund: Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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