Gabriel: Brüssel gab grünes Licht für EEG

EU-Kommission genehmtigte EEG beihilferechtlich – EEG tritt am 1. August 2014 in Kraft

Die EU-Kommission hat am 23.07.2014 die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 beschlossen. Damit tritt das neue EEG wie geplant am 01.08.2014 in Kraft. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Sigmar Gabriel 20140508 - Screenshot © bundestag.de

Sigmar Gabriel 20140508 – Screenshot © bundestag.de

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD): „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie. Das neue EEG schafft die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig wurden für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen, die dem Erhalt unserer Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienen. Die Förderung wird marktnäher, auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft.“

Sonne und Wind in Sachsen -Anhalt Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft 20140623

Sonne und Wind in Sachsen -Anhalt – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Durch diese Genehmigung werde die grundlegende Reform des EEG erfolgreich abgeschlossen, so das BMWi. Die Reform stelle die weitestreichende Änderung des EEG seit seiner Einführung dar. Sie stelle den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine neue, sowohl rechtlich als auch ökonomisch tragfähige Grundlage: Erstmals erfolge eine Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das schaffeeine sichere Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der einzelnen Bausteine der Energiewende.

In der Mitteilung des BMWi heißt es weiter: „Durch die verpflichtende Direktvermarktung wird die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich leitet die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren ein. Schließlich sorgen die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG.“

Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 werden nach der Sommerpause erwartet.
->Quelle: bmwi.de