EEG-Reform: Wirtschaftsministerium brüskiert Bundestag

Baake will Länderwünsche klein halten

Gabriel vor dem DGB-Kongress – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Das Bundeswirtschaftsministerium hat der Europäischen Kommission den Entwurf der EEG-Novelle zur Genehmigung vorgelegt noch bevor Bundestag und Bundesrat die Beratungen abgeschlossen haben. Das hat Energieminister Gabriel am 13.05.2014 in einem jetzt bekannt gewordenen Brief den stellvertretenden Chefs der Koalitionsfraktionen, Heil und Fuchs mitgeteilt und um Eile bei den Beratungen gebeten. Allerdings bedeute das, „dass alle im Bundestag beschlossenen Änderungen vorab mit der Kommission erörtert werden müssen“, so Gabriel in dem Brief. Die EU-Kommission brauche ausreichend Zeit zur Prüfung. Das müsse bis Ende Juni geschehen sein, damit der Bundestag am 26. Juni der EEG-Reform zustimmen könne. Gabriel weiter: „Ich bin mir bewusst,welche Auswirkungen dieser Zeitplan auf die Beratungen im Bundestag hat“.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer reagierte empört auf das Ministerschreiben und kündigte Widerstand gegen diese „De-facto-Entmachtung“ an: „Das grenzt an Erpressung, denn Bundestag und Bundesrat können kaum noch Änderungen durchsetzen, wenn alles schon komplett in Brüssel notifiziert ist.“ So würden Beratungen von Parlament und Ländern zur Farce: „Gabriel macht Bundestag und Bundesrat zu Abnickorganen.“ Es sehe so aus, als ob Gabriel mit dem „Totschlagargument“ EU-Kommission die massive Kritik auch aus den eigenen Reihen abwürgen wolle.

Ländervorschläge abgebügelt

EEG-Reform – gordischer Knoten durchgehauen? – Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft

Dazu scheint Gabriels Haus wenig von den Änderungsanträgen aus den Ländern zu halten – jedenfalls stellte der zuständige Staatssekretär Baake in einem ebenfalls am 13.05. geschriebenen Brief an die Chefs der Staatskanzleien der Länder fest: „Nach einer ersten Durchsicht zeigt sich, dass die Anträge in ihrer Gesamtheit zu einem deutlichen weiteren Anstieg der EEG-Umlage führen würden“. Es habe aber Einigkeit darüber bestanden, „dass es über den Gesetzentwurf und die am 1. April vereinbarten Änderungen nicht zu weiteren Kostensteigerungen kommen soll“. Andere seien „vor dem Hintergrund der Umwelt- und Beihilfeleitlinien der EU-Kommission nicht mit europäischen Recht vereinbar“.

Die Bundesregierung will überhaupt nur fünf der insgesamt 89 Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zur EEG-Novelle prüfen, sie sind nicht sonderlich relevant und betreffen u.a. die Definition der Fernsteuerbarkeit, die Bewertung der Erweiterungen von Biomasseanlagen und den sofortigen Entzug von Offshore-Kapazitäten.

EEG-Reform: Alle bezahlbar versorgen… – Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft

Gabriel muss allerdings Druck machen, weil die Industrierabatte auf die EEG-Umlage für 2015 in Gefahr kommen könnten. Denn die hängen am EEG, das im August in Kraft treten soll, nachdem es von der EU-Kommission gebilligt wurde. Dann könnten Unternehmen noch die Anträge auf Umlage-Befreiung oder -Verringerung einreichen. Die EU hatte die so genannte Besondere Ausnahmeregelung als unerlaubte Beihilfen gewertet und ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, bevor das aber nicht beendet ist, können keine Anträge genehmigt werden. Gabriel hat bereits mit der Kommission eine neue Regelung erreicht, welche die Ausnahmen erhält. Voraussetzung dafür ist aber die Verabschiedung der EEG-Novelle.
->Quelle(n) und weiterlesen: tagesspiegel.de; reuters.com; handelsblatt.com; boerse-online.de; welt.de