Bundeskabinett verabschiedet EEG-Novelle

Neuer EEG-Entwurf: 50 Prozent EEG-Umlage auf Photovoltaik-Eigenverbrauch – IÖW-Studie: Verlust/Verhinderung von mehr als 20.000 Jobs befürchtet

Kanzleramt – Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft

Das Bundeskabinett hat am 08.04.2014 auf Basis der Eingung mit der EU die EEG-Novelle beschlossen, aber wegen der noch offenen Details die Frage der Ermäßigungen ausgeklammert. Sie sollen im Mai beschlossen werden. Die Industrie behält die meisten ihrer hohen Befreiungen (500 Firmen fallen aus der Liste), Betreiber von kleineren Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG- und KWK-Anlagen) müssen dagegen für ihren selbst verbrauchten Strom mit einer Belastung von 50 Prozent der EEG-Umlage rechnen. Bei der Industrie sollen es nur 20 Prozent sein – selbst wenn der selbstverbrauchte Strom aus fossilen Kraftwerken stammt.

CDUCSUSPD und Hochspannungsmast bei Frankfurt - Foto © Veronika Neukum

CDUCSUSPD und Hochspannungsmast bei Frankfurt – Foto © Veronika Neukum, Montage Gerhard Hofmann

Sollten die Ausbauziele der Bundesregierung für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse ab August 2014 umgesetzt werden, schlüge sich dies in signifikanten Einbußen für die Volkswirtschaft nieder, berichtet des Photovoltaikforum-Magazin. Dies hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung IÖW) im Auftrag von Greenpeace ermittelt. Gegenüber dem Stand von 2012 halbierte sich allein die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in der Photovoltaik bis 2020. Die Wertschöpfung ginge im Solarsektor um rund 22 Prozent zurück, heißt es in der Studie. Greenpeace: „Gabriel nannte die Begrenzung der Haushaltsstromkosten und der EEG-Umlage als zentrales Ziel der EEG-Reform. Obwohl Neuanlagen beim Anstieg der EEG-Umlage kaum eine Rolle spielen, hält die Regierung weiter an den Zubaugrenzen und teils starken Vergütungskürzungen fest.“

Aus der Studie des IÖW: „Über alle EE-Branchen hinweg droht der Verlust von mehr als 20.000 Jobs. Rund drei Milliarden Euro weniger Wertschöpfung verursachen vor allem Einbußen im Windsektor bei der beschäftigungsintensiven Anlagenherstellung, bei der Planung und Installation sowie dem Betrieb von EE-Anlagen. Schließlich errechnete das IÖW auch den Verlust an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen auf Basis eigener Prognosen der Erneuerbaren-Branchenverbände. Diese sind noch deutlich pessimistischer und gehen davon aus, dass die angestrebten Zubauwerte teilweise erheblich unterschritten werden. Das IÖW kommt zu dem Schluss, dass danach sogar Wertschöpfung von 4,3 Milliarden Euro und knapp 33.000 Jobs verloren gehen könnten, sollten sich die Sorgen der Unternehmen bewahrheiten.“

Energieministers Gabriels Haus hat den EEG-Gesetzentwurf und die Belastung des Eigenverbrauchs nochmals angepasst. Private Anlagen-Betreiber müssen 12 Cent je Kilowattstunde zahlen. Die ursprünglichen Pläne sahen vor, den Eigenverbrauch bei diesen Anlagen sogar mit 70 Prozent der EEG-Umlage – das wären 4,4 Ct./kWh gewesen – zu belasten.

Auf eigen-verbrauchende energieintensive Unternehmen kommt ein Aufschlag von 20 Prozent der EEG-Umlage zu. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen der dafür erzeugte Strom stammt. Die Bagatellgrenze wird auch im neuen EEG-Gesetzentwurf weiterhin bei Anlagen mit maximal 10 kW festgelegt, deren Betreiber höchstens 10 MWh im Jahr selbst verbrauchen dürfen. Diese Regelung soll dann für die Dauer der Förderung, also 20 Jahre gelten.

Ab 52 GW ist Schluss mit Solarförderung

Beim Ausbaukorridor von 2,5 GW für PV Anlagen bleibt es. Allerdings soll im Gegensatz zu früheren Entwürfen soll ein Zielkorridor zwischen 2,4 und 2,6 GW jährlichen Zubaus angelegt werden, der mit über die Degression entscheidet. Als neue Basisdegression sollen 0,5 Prozent gelten. Die Degressionshöhe soll jeweils zu Quartalsbeginn für die kommenden drei Monate festgelegt werden. Auch der Gesamtdeckel von 52 GW für das Auslaufen der Solarförderung ist weiterhin im EEG enthalten. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird weiterhin ein Pilotverfahren für Ausschreibungen angekündigt.

Nach der Varabschiedung durch das Bundeskabinett wird der Entwurf in den Bundestag und Bundesrat gehen. Das neue EEG soll am 01.08.2014 in Kraft treten.

Wir erinnern an das so genannte „Struck’sche Gesetz“: Noch kein Gesetz habe den Bundestag genau so verlassen, wie es ihn betreten habe, hat der verstorbene SPD-Fraktionsvorsitzende einmal gesagt. Das gilt erst recht für das EEG.

->Quelle: pv-magazine.com; photovoltaikforum.com; greenpeace.de; greenpeace.de/kurzstudie_eeg-novelle.pdf; ioew.de