„Dreckschleuder“ Facebook

Kommissarin Jourová über ihre Erfahrungen mit Facebook

Während einer Pressekonferenz am 20.09.2018 berichtete EU-Justizkommissarin Věra Jourová über ihre eigenen Facebook-Erfahrungen. Außerdem kritisierte sie die fortgesetzte Nichteinhaltung der EU-Verbrauchervorschriften durch den Technologieriesen. Auf die Frage von EURACTIV, warum sie kein Facebook-Konto mehr habe, antwortete die tschechische Kommissarin: „Für kurze Zeit hatte ich ein Facebook-Konto. Es wurde zur absoluten Dreckschleuder. Ich hätte einen solchen Ansturm von Hass nicht erwartet. Ich entschied mich, das Konto wieder zu kündigen, weil mir klar wurde, dass es in Europa wohl weniger Hass geben wird, wenn ich das tue.“

Darüber hinaus warnte Jourová erneut, dass Facebook mit schweren Sanktionen zu rechnen habe, wenn sich das Unternehmen nicht an die EU-Verbraucherregelungen halte.

In einem Statement der Kommission vom Februar wurde mitgeteilt, Facebook müsse die Art und Weise, wie seine Nutzer über eine mögliche Entfernung von Inhalten informiert werden, anpassen. Außerdem sei Facebooks Darstellung von Nutzungsverträgen nicht transparent genug. „Meine Geduld hat ihre Grenzen erreicht,“ sagte Jourová. „Facebook hat mir zwar versichert, dass sie die verbleibenden irreführenden Nutzungsbedingungen bis Dezember endlich anpassen werden – aber das dauert schon viel zu lange.“
Die Kommissarin weiter: „Es ist jetzt Zeit für Taten und keine Versprechungen mehr. Wenn die Änderungen bis Ende des Jahres nicht vollständig umgesetzt sind, fordere ich die Verbraucherbehörden auf, schnell zu handeln und das Unternehmen entsprechend zu bestrafen.“

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„Irreführende“ Änderungen
Ein Facebook-Sprecher hingegen erklärte gegenüber EURACTIV, die Nutzungsbedingungen des Unternehmens seien im April aktualisiert worden. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen seien dabei bereits größtenteils übernommen worden.
Mit der Pressekonferenz gestern feuerte die Kommissarin jedoch zurück, die Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Facebook im April sei „irreführend“ gewesen. „Facebook teilt den Verbrauchern nun mit, dass ihre Daten und Inhalte nur dazu verwendet werden, ihr „Gesamterlebnis“ zu verbessern, und erwähnt nicht, dass das Unternehmen diese Daten für kommerzielle Zwecke verwendet,“ heißt es in einer Erklärung aus dem Jourovás Büro.

Während Facebook also möglicherweise mit Strafmaßnahmen der Kommission rechnen muss, erhielt AirBnB von Jourová vorsichtiges Lob, nachdem sich das Unternehmen verpflichtet hatte, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um die EU-Verbraucherrichtlinie einzuhalten. Dazu gehört es, klarzustellen, ob eine Privatperson oder ein Unternehmer eine Unterkunft anbietet. Außerdem soll die Preistransparenz bei Buchungen verbessert werden, damit die Nutzer die Gesamtkosten der Buchungen, einschließlich zusätzlicher Gebühren wie Servicekosten und Reinigungskosten, leichter überblicken und nachvollziehen können. AirBnB hat bis Ende des Jahres Zeit, diese Änderungen, zu denen das Unternehmen sich verpflichtet hat, auf allen EU-Sprachversionen ihrer Website vorzunehmen. Die Verbraucherschutzbehörden in der gesamten EU sind befugt, Unternehmen wegen Verstößen gegen die EU-Vorschriften zu bestrafen. Sie werden dementsprechend im kommenden Jahr mögliche Sanktionen prüfen, sollte sich herausstellen, dass AirBnB und Facebook die Vorschriften nicht ausreichend eingehalten haben.

Die Kommission scheint jedoch aktuell nicht in der Stimmung zu sein, noch lange darauf zu warten, dass Facebook endlich den EU-Vorschriften entspricht: „Ich werde langsam ziemlich ungeduldig,“ betonte Jourová mehrfach. „Wir sind seit fast zwei Jahren im Dialog mit Facebook. Die Fortschritte reichen mir nicht aus, ich will Ergebnisse sehen.“

Weitere Informationen
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Kommissarin Vestager: Bezahl-Facebook für Privatsphäre?

Von: Jorge Valero | EURACTIV.com | translated by Tim Steins

Im Exklusivinterview mit EURACTIV spricht EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über die Marktdominanz von Google, Facebook und Amazon, über Steuervermeidungspraktiken multinationaler Konzerne sowie über ihre eigene Zukunft in der EU-Kommission.
Margrethe Vestager ist EU-Kommissarin für Wettbewerb. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2014 hat die Dänin einige amerikanische Technologieunternehmen mit Rekordstrafen belegt und Hunderte von „Sweetheart Deals“ zwischen europäischen Regierungen und multinationalen Konzernen untersucht. Sie sprach mit Jorge Valero von EURACTIV.
Sie haben sich kürzlich zufrieden gezeigt mit den Änderungen, die Google in Reaktion auf die von der EU-Kommission verhängte Strafe von 2,4 Milliarden Euro vorgenommen hat. Googles Wettbewerber scheinen aber weniger zufrieden…
Eigentlich habe ich nicht gesagt, dass ich mich darüber freue oder zufrieden sei – denn das würde ja voraussetzen, dass wir eine echte Entscheidung erzielt haben. Mir ging es lediglich darum, einige positive Fakten zu nennen. Wir beobachten die Änderungen, die Google getroffen hat, um der Entscheidung der Kommission gerecht zu werden.
Google hat sich für einen auktionsbasierten Zugang zu seiner sogenannten Shopping-Box entschieden. Wir überwachen das noch immer; inzwischen haben wir einen zweiten Compliance-Bericht.
Was ich neutral gesagt habe, ist, dass nun mehr Wettbewerber in der Shopping-Box auftauchen. Wir sehen also Veränderungen. Ich war ehrlich gesagt sehr vorsichtig, weder glücklich noch unglücklich darüber zu sein, denn das ist noch keine endgültige Entscheidung.
Eine weitere Entscheidung in Bezug auf Google steht an. Dabei geht es um die Android-Plattform…
Für uns scheint Android ein sehr gutes Betriebssystem zu sein. Es ist für uns völlig in Ordnung. Open-Source-Systeme haben in der Regel eine sehr hohe Qualität, weil Sie durch mehr qualifizierte Menschen geprüft und beobachtet werden. Ich bin absolut für solche Systeme. Wir sehen, wie nützlich sie für viele Menschen sind. Die Qualitäten, die Vorteile sind leicht ersichtlich.
Es geht also nicht um Android an sich. Unser Verdacht ist aber, dass Android von Google verwendet wurde, um in mobilen Plattformen dominant zu bleiben. Es geht konkret um die Dominanz in Suchmaschinen.

Vestager: „Wir werden Googles Lösungsvorschläge aktiv überprüfen“ – Die EU-Wettbewerbskommissarin lässt wissen, die Kommission werde die Googles geplante Auslagerung des Produktanzeigen-Geschäfts „aktiv überprüfen.“

Könnte das für die Entscheidung in diesem Fall bedeuten, dass Googles Suchmaschine nicht mehr ins Android-Betriebssystem eingebettet sein darf?
Ich spekuliere nicht über solche Entscheidungen, die noch völlig unklar sind.
Können wir noch vor der Sommerpause mit einer Entscheidung rechnen?
Auch zum Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nichts sagen.
Android ist eine der Hauptsäulen von Googles Geschäftsmodell. Eine mögliche Strafe könnte sich dann in ähnlichen Größenordnungen bewegen, wie die vorherigen 2,4 Milliarden Euro, oder?
Noch einmal: Das möchte ich nicht kommentieren. Was ich sagen kann, ist, dass wir dies für einen sehr wichtigen Fall halten.
Wenn sich unser Verdacht als richtig erweist, dann ist es ein Verhalten, das schon seit geraumer Zeit andauert. Während wir als Verbraucher in unserem Suchverhalten, in unseren Mustern immer mobiler wurden – weil immer mehr Menschen Smartphones und Tablets bekamen – war die Strategie von Google, das Android-System zu nutzen, um ein dominanter Spieler bei der Onlinesuche zu bleiben.
Neben Google bauen auch andere Technologieunternehmen immense Macht und Einfluss auf. Amazon ist nicht nur der dominierende Akteur beim Online-Shopping, sondern hostet auch Webservices und wächst als audiovisuelle Plattform. Einige Stimmen schlagen sogar vor, es als eine Art Versorgungseinrichtung zu regulieren. Besteht die Gefahr, dass das Unternehmen sein riesiges Geschäfts- und Datenvolumen missbraucht, um verschiedene Märkte und Sektoren zu kontrollieren?
Wir hatten einen Amazon-Fall auf dem E-Book-Markt. Diesen haben wir innerhalb von zwei Jahren gelöst, was ziemlich schnell in Bezug auf solche Wettbewerbsfälle ist.
Was Ihre Frage betrifft, habe ich mir dieselben Fragen ebenfalls gestellt. Bisher haben wir aber keinen „Fall Amazon“ zum Thema Machtmissbrauch oder Dominanz, die Sie angesprochen haben.
Und wir haben bisher auch keine Beschwerden.
Das Europäische Parlament hat auch Facebook ins Visier genommen. Die Europaabgeordneten haben Sie aufgefordert, das Unternehmen in Bezug auf Wettbewerbsfragen genauestens zu betrachten und sogar vorgeschlagen, das Social-Media-Unternehmen aufzubrechen. Machen Ihnen Facebooks enorme Macht im Social-Media-Bereich Sorgen?
Es geht mir mehr darum, dass wir als Konsumenten die richtigen Entscheidungen treffen. Ich hätte gerne ein Facebook, bei dem ich jeden Monat eine Gebühr zahle, aber im Gegenzug kein Tracking und keine Werbung sowie die vollen Vorteile eines praktizierten Privatsphäre-Schutzes hätte. Nach all den Facebook-Skandalen ist das ein wirklich reizvoller Gedanke. Leider wird diese Art von Markt bisher nicht ausgeschöpft.
Wir verfolgen allerdings sehr genau, was in Deutschland passiert. Dort beschäftigen Sie sich ja mit dem Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht und Datenschutz, um zu sehen, ob die Dominanz es Facebook ermöglicht, mehr Daten von Menschen zu sammeln, als es ihnen rechtlich erlaubt ist. Klar ist jedenfalls: Je mehr Daten Sie sammeln, desto besser können Sie Werbung gezielter einsetzen.

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Sehen Sie sich die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen auch an, um zu überprüfen, ob solche Regelungen auf EU-Ebene eingeführt werden könnten?
Nicht zwingend. Es hängt ja viel von der Gesetzgebung ab: Die Deutschen behandeln den Fall Facebook aus dem Blickwinkel der deutschen Gesetzgebung. Aber natürlich interessieren wir uns sehr für das, was die Kollegen tun. Bisher sind wir aber der Meinung, dass es [= unerlaubte Datenerhebung und -weitergabe] nicht passieren kann, wenn Facebook unsere neuen Datenschutzbestimmungen einhält. Denn die neue DSGVO besagt, dass Unternehmen nicht mehr Daten von Ihnen sammeln können, als sie benötigen, um Ihnen den Service anzubieten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Sie bei Amazon (noch) keinen Grund zum Handeln erkennen, bei Facebook aber genau hinsehen…
„Genau hinsehen“ klingt so, als ob wir Ermittlungen gegen Facebook führen würden. Wir verfolgen und beobachten, was Facebook tut. Wir reden aber über die gesamte GAFA-Gruppe (Google, Apple, Facebook und Amazon) als ein einziges Konzept – obwohl diese Firmen natürlich sehr unterschiedlich sind und bei vielen Dingen andere Herangehensweisen haben.

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EU-Datenschützer: Facebooks Umgang mit Daten könnte „Skandal des Jahrhunderts“ werden

Die Datenschutzbehörden in der gesamten EU sollten sich zusammenschließen, um Behauptungen nachzugehen, die in London ansässige Firma Cambridge Analytica habe die Daten von Millionen von Facebook-Nutzern illegal analysiert, so der oberste Datenschützer der EU.
Nationale Behörden aus der gesamten EU sollten eine gemeinsame Arbeitsgruppe bilden, um festzustellen, ob der Social Media-Gigant und Cambridge Analytica die strengen Datenschutzgesetze des Blocks verletzt haben: „Keiner von uns wird es alleine schaffen. Eine gemeinsame Aktion ist notwendig,“ sagte Giovanni Buttarelli, der oberste Datenschutzbeauftragte der EU, am gestrigen Dienstag gegenüber Journalisten.
Mit seinem Kommentar reiht sich Buttarelli in die Reihe von empörten europäischen Politikern ein, die fordern, gegen Facebook und Cambridge Analytica wegen angeblicher massiver Datenerhebung und -weitergabe hart durchzugreifen.
Datenschutzbeauftragte könnten Rechtsverletzungen in ihren eigenen Mitgliedstaaten untersuchen und die Nachforschungen gemeinsam koordinieren und Informationen austauschen, wenn mehr als eine Behörde den gleichen Fall untersucht, regte Buttarelli an.

EU fordert Klarstellung über Missbrauch von Facebook-Daten für US-Wahlkampf – Das vom Wahlkampfteam des heutigen US-Präsidenten Donald Trump beauftragte britische Unternehmen Cambridge Analytica hat einen Missbrauch von Daten von Millionen Facebook-Nutzern vehement zurückgewiesen.

Am 22.03.2018 erklärte auch Andrea Jelinek, Vorsitzende der Artikel-29-Datenschutzgruppe (der Dachgruppe der nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten), die Union werde zusammenarbeiten, um den Vorfall zu untersuchen. Die britische Datenschutzagentur ICO leitet die aktuellen Untersuchungen der Gruppe.
„Personenbezogene Daten dürfen generell nicht verwendet werden ohne volle Transparenz darüber, wie sie verwendet werden und mit wem sie geteilt werden. Es handelt sich also um eine sehr schwerwiegende Behauptung mit weitreichenden Folgen für die Datenschutzrechte des Einzelnen und für unsere demokratischen Prozesse,“ sagte Jelinek.
Die britische Datenschutzbehörde ICO hatte im vergangenen Jahr eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie Datenanalyse-Unternehmen im Vorfeld des Brexit-Referendums eingesetzt wurden. Zuvor waren erstmals Berichte über die Analyse von Facebook-Profilen durch Cambridge Analytica für politische Kunden verbreitet worden. Am Montag erklärte die Regulierungsbehörde, sie werde sich mit den neuen Hinweisen befassen.

Nur die Spitze des Eisbergs?
Buttarelli sagte am Dienstag, die Anschuldigungen gegen Cambridge Analytica, Profildaten von 50 Millionen Facebook-Nutzern genutzt zu haben, um politische Kampagnen zu beeinflussen, könnten sich zum „Skandal des Jahrhunderts“ entwickeln.
Medienberichte vom Samstag, laut denen über eine App die Daten von der Social Media Plattform gesammelt und an Cambridge Analytica weitergegeben wurden, könnten „lediglich die Spitze des Eisbergs“ sein, so der oberste Datenschützer der EU.
Die New York Times und der Observer hatten am Wochenende berichtet, dass Facebook von dieser Datenerhebung wusste, aber seine Nutzer nicht informiert hatte.

Facebook versucht, bei EU-Politikern zu punkten – Die Facebook-Vorsitzende Sheryl Sandberg war am 20.03.2018 zu einem nichtöffentlichen Treffen mit vier EU-Kommissaren in Brüssel.

Buttarelli erklärte mit Verweis auf die nationalen Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten weiter, die Vorwürfe seien „ein äußerst wichtiger Test für uns alle“ und warnte: „Wir sind nicht hier, um Sie zu beunruhigen, aber das Problem ist real und riesig.“
Zu den Kunden von Cambridge Analytica gehörten laut Medienberichten unter anderem das Wahlkampfteam von Donald Trump und die Kampagne Leave.EU, die im Rahmen des Brexit-Referendums 2016 aktiv war. Das Unternehmen hat bestritten, die Nutzungsbedingungen von Facebook missbraucht zu haben, um Daten zu sammeln, ohne die Nutzer darüber zu informieren. Facebook teilte am Wochenende mit, der Account von Cambridge Analytica sei gesperrt worden.

Bessere Zusammenarbeit der Datenschützer
Buttarelli unterstrich, die nationalen Behörden seien telefonisch und per E-Mail miteinander in Kontakt, seit die neuesten Berichte über Cambridge Analytica und Facebook bekannt geworden waren.
Die Regulierungsbehörden haben in den letzten Jahren damit begonnen, stärker zusammenzuarbeiten – insbesondere bei Maßnahmen nach Datenschutzverletzungen, die große Technologieunternehmen betreffen, die in der gesamten Union tätig sind.
So hatten sich im vergangenen Herbst Behörden aus sieben EU-Ländern zusammengeschlossen, um Datenschutz-Verstöße des Mobilitätsdienstleisters Uber zu untersuchen, die die persönlichen Daten von Millionen von Usern betrafen.

Sieben EU-Länder untersuchen Privatsphäre-Verstöße von Uber – Datenschutzbeauftragte aus sieben EU-Ländern wollen gegen Uber vorgehen, das mit einer Sicherheitslücke die Privatsphärerechte von Millionen Usern verletzt hat.

Die Datenschutzagenturen sind derzeit nicht befugt, EU-weite Untersuchungen durchzuführen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten gegen das Gesetz verstoßen hat. Sie können sich lediglich freiwillig bereit erklären, spezielle Taskforces zu schaffen – wie im Fall der Uber-Untersuchung – wenn mehr als eine Regulierungsbehörde denselben Fall untersucht.
Das wird sich jedoch ändern, wenn im Mai eine strengere neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft tritt, die den Regulierungsbehörden mehr Macht sowie die Möglichkeit gibt, deutlich höhere Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens zu verhängen.
Eine Gruppe von mehreren europäischen Behörden sei besser positioniert, um zu untersuchen, ob Vorfälle gegen EU-Recht verstoßen. Schließlich seien das Geschäftsmodell von Facebook und die Verwendung von Funktionen wie der „Gefällt mir“-Button oder Fanseiten zur Rückverfolgung von Benutzerdaten in jedem Land gleich, erläuterte Buttarelli.
Dementsprechend sei die „Funktionsweise des Systems global und es gibt keine Ausnahme. Es gibt keinen nationalen Ansatz.“
Zuckerberg vom EU-Parlament „eingeladen“
Der europäische Hauptsitz von Facebook befindet sich in Irland. Am Dienstag sagte die irische Datenschutzbeauftragte in einer Erklärung, man wolle gemeinsam mit Facebook Irland erörtern, „welche Formen der aktiven Über- und Aufsicht über App-Entwickler und Dritte, die die Plattform nutzen, existieren“. Die EU-Justizkommissarin Vera Jourova nannte die Vorwürfe „erschreckend“.
Sie sei am 19.03.2018 nach Washington geflogen und werde den Facebook-Fall in Arbeitssitzungen mit Beamten der Trump-Administration diese Woche besprechen, teilte ihr Sprecher mit. Die Kommissarin werde sich auch mit Vertretern von Facebook treffen.

Bereit für die digitalen Risiken des 21. Jahrhunderts – Das neue Gold des 21. Jahrhunderts sind Daten, meint EU-Kommissarin Vĕra Jourová.

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, erklärte am Dienstag unter anderem über Twitter, er habe Facebook-CEO Mark Zuckerberg zu einer Anhörung ins EU-Parlament „eingeladen“. Das Parlament ist allerdings nicht befugt, Unternehmen wegen Verstößen gegen das EU-Datenschutzrecht zu sanktionieren. Derweil hat das britische Parlament Zuckerberg ebenfalls aufgefordert, vor den Abgeordneten auszusagen.