Recht und Verbraucherschutz

Bundesrat Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft
Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) Stellung genommen und verlangt in seiner Stellungnahme, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die EU-Vorgaben flexibler umzusetzen.. Darum geht es in dem Gesetzentwurf: bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112542.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundesrat und dem Bundestag wurde die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat beschloss die Stellungnahme in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025. Mit dem Entwurf sollen die entsprechenden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung eins zu eins erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz und Wirtschaftsprüferordnung.
In ihrer Stellungnahme (21/2465) fordert die Länderkammer unter anderem Änderungen in mehreren Bereichen des Entwurfs, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und eine flexiblere Umsetzung der EU-Vorgaben zu erreichen. Ein zentraler Punkt ist die Forderung, dass bei der freiwilligen Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung von Genossenschaften auch deren Tochterunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Berichts befreit werden können. Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die „Offenlegungslösung“ statt der „Aufstellungslösung“ zu ermöglichen, um Unternehmen organisatorische Erleichterungen zu verschaffen.
Weiterhin fordert der Bundesrat eine Klärung, dass der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem der finanziellen Berichterstattung entspricht. Dies solle dazu beitragen, den bürokratische Aufwand zu verringern. Zudem setzt sich der Bundesrat für die Öffnung des Marktes für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ein, um den Wettbewerb zu stärken und die Kosten für Unternehmen zu senken. Konkret soll der Prüferkreis für den Nachhaltigkeitsbericht im Gesetzgebungsverfahren um unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen erweitert werden, „wenn und soweit diese gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie Wirtschaftsprüfer unterliegen“, schreibt der Bundesrat.
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrates überwiegend ab. Insbesondere wird auf die bereits im Entwurf enthaltenen Regelungen zur Befreiung von Tochterunternehmen bei der Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung hingewiesen. Aus Sicht der Bundesregierung ist zudem die vom Bundesrat geforderte „Offenlegungslösung“ unionsrechtlich nicht umsetzbar, da die aktuellen EU-Vorgaben die „Aufstellungslösung“ verlangten. Die Bundesregierung kündigt zudem an, die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen zur Reform der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. (hib/SCR)
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