Der Griff nach der vierten Gewalt
Der Mann weiß, wovon er redet. Karsten Rudolph, 63, Historiker und Privatdozent, Ex-MdL (SPD), WDR-Rundfunkrat, Mitglied der Historischen Kommission beim Parteivorstand der SPD und Ex-Evonik-Pressechef – um nur einige seiner Ämter zu nennen – hat in einer aufschlussreichen Ausarbeitung unter dem Titel „Sendestörung – Aufstieg und Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Verlag C.H.Beck, 240 S., € 20) die deutsche Rundfunklandschaft ausgeleuchtet. Gleich vorweg: Eine hervorragende Arbeit („gelungener Rundumschlag der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Brigitte Baetz im Deutschlandfunk – aber nicht nur der „Geschichte“). Übersichtlich ordnet Rudolph das Thrma in fünf Kapiteln an:
„1. Nach Hitler: Die Anfänge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Große Schwester BBC – NWDR: Die Stimme des neuen Deutschland – Die Gespenster der Vergangenheit“
2. Im Wirtschaftswunderland: Aufbau und Ausbau der Anstalten – Der deutsche Sonderweg – Neue Töne im Rundfunkjournalismus
An den Grenzen des Zeigbaren – Über Gebühr: Rundfunkfreiheit als Finanzierungsproblem
3. Proporz und Politisierung in den goldenen Siebzigern – Die Nation im Fernsehzeitalter – Wer regiert die Anstalt? – Objektivität, Neutralität, Ausgewogenheit – Der lange Abschied vom Monopol: Der kommerzielle Rundfunk begehrt Einlass
4. Umbruch und Entmachtung in den Achtzigerjahren – Die medienpolitische Wende – Systemwettbewerb: Tatort gegen Polizeiruf
Die Versportlichung des Rundfunks – Abstumpfung und „Volksverdummung“?
5. Nach der Wiedervereinigung: Krise und Überforderung – Legitimationsprobleme: Mehr Sender, mehr Programme, höhere Gebühren – Wer steuert die Öffentlich-Rechtlichen? Das Internet als Bedrohung und Chance“
Auch Leserinnen und Leser, die nicht seit Jahren „im Film“ sind, finden sich problemlos zurecht – selbst die, welche im totalitäten Mediensystem der DDR groß geworden sind. Seit Jahrzehnten in Vergessenheit geratene Zitate lässt Rudolph wieder lebendig werden – so den entlarvenden Satz Adenauers vor dem CDU-Vorstand 1956: „Wir haben die Mehrheit im Bundestag, aber wir haben bei zehn Rundkunkgesellschaften nur in einer einzigen etwas zu sagen…“ Was der Kanzler gerne in allen zehn Anstalten zu sagen gehabt hätte (und weitgehend scheiterte), wurde im Lauf der Rundfunkgeschichte schnell klar: Die CSU in Bayern machte es vor – bis sie 1972 infolge eines Volksbegehrens und -entscheids („Rundfunkfreiheit“) auf die Nase fiel (also ebenfalls scheiterte): Die Aufsichtsgremien hätten unverhältnismäßig aufgestockt und Chefposten wie Hauptabteilungsleiter von diesen nur auf nur fünf Jahre gewählt werden sollen – SPD und FDP setzten sich gegen CSU-Chef Franz Josef Strauß durch, der vor einer „roten Unterwanderung bei Funk und Fernsehen“ gewarnt hatte.
Lange vorher hatte der Konflikt Adenauers mit der Sebständigkeit der Rundfunkanstalten die Bundesländer beschäftigt, von den meisten Ländern argwöhnisch beäugt. Der Uralt-Kanzler versuchte vor allem durch ein Bundesrundfunkgesetz (Rudolph: „Bundesregierung erklärte den Ländern … den offenen Rundfunkkrieg“) den Spielraum der für den Rundfunk zuständigen Länder, bzw. des Bundesrats, einzuengen. Schließlich setzte das Bundesverfassungsgericht dem Treiben ein Ende: „Am 17.12.1960 untersagte es per einstweiliger Anordnung die Ausstrahlung eines weiteren Fernsehprogramms“. Damit bekamen die Länder die Kompetenz für das Rundfunkwesen zugesprochen (das Grundgesetz war diesbezüglich nicht eindeutig). Die Karlsruher Richter attestierten Adenauer (mit der Gründung der bald „Adenauer-Fernsehen“ genannten Deutschland-Fernsehen GmbH) gar noch einen Grundgesetzverstoß. Zum ersten Mal taucht „Staatsferne“ als Gebot auf – die roten Roben rügten ein „gegenüber der föderalen Staatsordnung unfreundliches Verhalten der Bundesregierung“ (Rudolph: „Der zehnjährige Krieg um die Rundfunkhoheit war beendet.“). Das ZDF entstand – mehr oder weniger mühsam. Niemand weiß etwa heute noch, dass die Tagesschau zuerst von der ARD zugeliefert wurde, bis „heute“ startete. Auch nicht mehr, dass das neue Programm zunächst nur mit neuen oder Zusatzgeräten zu empfangen war.
Interessierte LeserInnen erfahren auch, dass Churchill sich mit der Einführung des privaten Fernsehens dafür an der BBC gerächt hat, dass diese ihn als Kritiker der Appeasement-Politik nicht hatte zu Wort kommen lassen. In Deutschland gleubten CDU und CSU, über das Vehikel Ausgewogenheit (die eigentlich für das Gesamtprogramm, nicht eber für jede einzelne Sendung galt), Programmverantwortliche und Autoren einzuschüchtern. Die konservativen Medienpolitiker glaubten schließlich mit dem Motto „mehr Vielfalt, mehr Auswahl – gegen das rot-grüne Meinungsmonopol“), die kommerziellen Sender würden sich für die Einführung durch ein ihnen genehmes Programm bedanken. Sie irrten. Die neuen waren auf Gewinn aus, wollten Geld verdienen, nicht Qualität senden, getreu dem Spruch von RTL-Chef Helmut Thoma, „im Seichten kann man nicht ertrinken“. Doch die Öffentlich-Rechtlichen verloren ihr Monopol. Wieder musste Karlsruhe (im fünften Rundfunkurteil [Baden-Württemberg- Beschluss]: „Grundversorgung ist nicht Minimalversorgung“) Recht sprechen und Definitionen formulieren – Rudolph: „Die ‚Grundversorgung‘ [auch Meinungsvielfalt] war Vollversorgung und nicht als öffentlich-rechtliche Resterampe für Programmangebote gedacht“, die von den Kommerziellen links liegen gelassen wurden, weil sie keine Erträge verhießen. Sprach Karlsruhe.
Rudolph schließt nach einem wenig aussichtsreichen Kapitel über die Gefahr des Internets („ARD, ZDF und Deutschlandradio verloren an Akzeptanz, nicht weil sie die Meinungsbildung über die Maßen prägten, die politische Agenda festlegten und das Meinungsklima bestimmten. Sie verloren an Akzeptanz, weil sie immer mehr an Relevanz einbüßten“) – und weist resigniert darauf hin, dass sich die Anstalten verpflichtet hätten, „zwischen 2005 und 2008 nicht mehr als 0,75 Prozent ihres Gesamtbudgets für Online-Aktivitäten zu verwenden“. Erst 2018 erleichterte Karlsruhe den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Weg, ihre Inhalte übers World Wide Web zu verbreiten.
Am Schluss formuliert Rudolph vier „generelle historische Einsichten“: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird „nur dann schlagkräftiger, wenn er schlanker und schneller wird“. Wie das Radio müsse das Fernsehen begreifen, „dass es wesentlich von Live-Übertragungen lebt“. Andererseits hätten „wir es mit einer digitalen Kommunikationsrevolution zu tun“; dabei müsse der gemeinnützige Rundfunk stärker ansetzen, sein Comeback aber „schon selbst bestreiten“. Seine Aufgabe bestehe nicht im Angebot eines „gefälligen Programms oder anspruchsloser Inhalte“. Sie bestehe vielmehr darin, „den Programmauftrag so zu erfüllen, dass er der Freiheit und Demokratie dienst, indem er Menschen immer wieder aufs Neue befähigt, am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben“. Schließlich konstatiert Rudolph optimistisch: „Eine Renaissance ist möglich, wenn es ihm [dem öffentlich rechtlichen Rundfunk] gelingt, seine gesellschaftlichen Bindungen wieder zu stärken.“
->Quelle: chbeck.de/rudolph-sendestoerung/product/38775177
