Klimaforscher: Weitere Erderwärmung trotzdem noch zu verhindern –
Die Deutsche Meteorologische Gesellschaft und die Deutsche Physikalische Gesellschaft fordern – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – Politik und Wirtschaft dazu auf, unverzüglich ein sehr viel wirksameres Programm zur Eindämmung von menschengemachten Klimaänderungen voranzutreiben und die hierfür notwendigen Maßnahmen nicht weiter in die Zukunft zu verschieben. Vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen sagte Professor Gunther Seckmeyer vom Institut für Meteorologie und Klimatologie an der Leibnitz Universität Hannover, mit Blick auf die vorliegenden Daten könne es sein, „dass wir bereits 2032 die Zwei-Grad-Erderwärmung überschreiten“. Nicht auszuschließen sei auch, dass 2050 die drei Grad überschritten werden.
Dass die Entwicklung so schnell gehe, habe auch die Forschung überrascht, sagte Seckmeyer, der Mitglied der beiden Gesellschaften ist. Zugleich machte er deutlich, dass dies jedoch nicht als eine Vorhersage zu verstehen sei. „Wir haben es in der Hand, das zu verhindern“, sagte er. Mut mache ihm während der „dramatischen Entwicklung des Klimas“ die aktuelle „globale Energierevolution“. Es werde immer mehr Solar- und Windenergie weltweit aufgestellt. „Nicht in erster Linie, um das Klima zu schützen, sondern weil es billiger ist“, sagte er.
Die Konzentration in der Atmosphäre nehme zu, sagte Frank Kaspar, Leiter der Abteilung Hydrometeorologie beim Deutschen Wetterdienst (DWD), und ebenfalls Mitglied der beiden Gesellschaften. Das basiere darauf, „dass in jedem Jahr neues CO2 insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in die Atmosphäre eingetragen wird“. Dabei sei im vergangenen Jahr ein Rekordwert erreicht worden, der weit über dem liege, was es zuvor gegeben habe. Das sei der Grund, weshalb in der Forschung die Sorge zunimmt, dass das Problem nicht angemessen behandelt wird. „Wir müssen uns auf jeden Fall auf weitere Extremwerte bei vielen meteorologischen Parametern einstellen“, sagte er.
Zehn-Punkte-Katalog
Seckmeyer und Kaspar stellten den Zehn-Punkte-Katalog aus einem im Sommer 2025 durch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft und die Deutsche Physikalische Gesellschaft beschlossenen Aufruf vor. Erster Punkt dabei ist die Aufforderung, sich der realen Gefährdungslage „durch die fortschreitende menschengemachte globale Erwärmung“ und der Dringlichkeit des Handelns bewusst zu werden. Auf der Basis des bisher Erreichten müssten zudem Entscheidungen für eine weitere und drastische Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen getroffen werden. Insbesondere gelte das für die Energieerzeugung, die Mobilität, die industrielle Produktion, das Bauen und die Landwirtschaft. Da Klimaschutz nur international gedacht erfolgreich sein könne, müsse die Bundesregierung in internationalen Verhandlungen konsequent für eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen unter Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens eintreten.
Auch ein Rückzug aus tiefer liegenden Küstenregionen an Nord- und Ostsee müsse diskutiert werden, sagte Seckmeyer. „Es könnte notwendig werden, wenn die drei Grad erreicht werden.“ Dann könne man eventuell die Küste nicht mehr verteidigen, „auch nicht mit Deichbau“. Letzter Punkt des Kataloges war die Forderung an die Politik, sicherzustellen, „das wissenschaftsbasierte Meinungsäußerungen weiterhin möglich sind“. In vielen Teilen der Welt, so Seckmeyer, kämen derzeit die Wissenschaftler unter Druck. (hib/HAU)
SRU-Gutachten stützt Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe: „Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gefährdet Erreichung der deutschen Klimaziele“
Das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) bestätigt nach eigenen Aussagen zentrale Kritikpunkte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Klimaschutzgesetz und gibt ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung weiteren Rückenwind. Die Expertinnen und Experten kommen zu dem Schluss, dass die Abschwächung des Gesetzes – insbesondere die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele – das Erreichen der deutschen Klimaziele deutlich gefährdet. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, die Länder sowie mehrere Fachinstitutionen aufgefordert, zu den Verfassungsbeschwerden der DUH und weiterer Umweltverbände bis zum 15. Oktober 2025 Stellung zu beziehen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Durch das Gutachten des SRU bekommt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz noch einmal deutlichen Rückenwind. Der SRU schließt sich unserer Einschätzung an, dass durch die Änderung des Klimaschutzgesetzes das Erreichen der Klimaschutzziele deutlich unwahrscheinlicher wird. Statt die Abschaffung der Sektorziele zu verteidigen und Verantwortung weiterhin zu verwässern, braucht es endlich eine Politik, die das Pariser Abkommen ernst nimmt und das CO2-Budget als verbindliche Grenze begreift. Wir fordern von der Bundesregierung sofort zu handeln: Nur mit einer Rückkehr zu klarer Sektorverantwortung, dem Beschluss eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets und der umgehenden Verabschiedung eines Klimanotfallprogramms kann der Rückstand beim Klimaschutz aufgeholt und eine lebenswerte Zukunft für die künftige Generationen bewahrt werden.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das Gutachten des SRU hat erhebliches Gewicht. Bereits 2021 hat das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf den SRU abgestellt. Wenn seine Budgetberechnungen jetzt darauf hinweisen, dass selbst ein großzügiges CO2-Budget schon 2033 aufgebraucht sein wird, ist das eine sehr ernstzunehmende Warnung: Es zeigt wissenschaftlich fundiert, dass die Bundesregierung ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zum Schutz künftiger Generationen nicht nachkommt. Das ist deutliches Signal für die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Klimaschutzgesetzes.“
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