Merz für Kooperation bei Verfassungsgerichtsreform

Bundestag debattierte über Regierungserklärung des Bundeskanzlers – „Sie haben keine Mehrheit mehr!“

Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat Bereitschaft zur Kooperatione bei übrig gebliebenen gemeinsamen Gesetzesbeschlüssen mit der rot-grünen Minderheitsregierung vor der vorgezogenen Neuwahl signalisiert. Der CDU-Chef sagte im Bundestag jedoch zu Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „Sie haben hier keine Bedingungen zu stellen. Wir sind nicht der Auswechselspieler für Ihre auseinandergebrochene Regierung.“

Konkret stellte der Oppositionsführer eine Zustimmung der Union zu einer geplanten Grundgesetzänderung in Aussicht, um das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stärker gegen politische Einflussnahmen zu wappnen. Einige weitere Entscheidungen könne man gemeinsam treffen, allerdings erst nach der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Kanzlers. „Wir vertrauen eben nicht auf Zusagen, die Sie uns hier geben“, sagte Merz. Manche Entscheidungen wären nicht möglich, da man ohne verabschiedeten Bundeshaushalt ins neue Jahr gehe.

Der CDU-Chef schlug vor, dass Union, SPD und Grüne nur solche Entscheidungen auf die Tagesordnung des Bundestags setzten, über die man sich in der Sache vorab geeinigt habe. Dies solle ausschließen, dass keine zufällige oder herbeigeführte Mehrheit mit der AfD zustande komme, machte Merz klar.

Scholz: „Es wäre gut für unser Land“

Scholz hingegen hatte die Union zuvor dazu aufgerufen, nun vor der Auflösung des Bundestags gemeinsam noch wichtige Gesetze miteinander zu beschließen. „Lassen sie uns da, wo wir einig sind, auch einig handeln. Es wäre gut für unser Land“, sagte er in seiner Regierungserklärung.

Konkret nannte Scholz Entlastungen bei der sogenannten kalten Progression der Einkommensteuer, die zum 1. Januar 2025 gelten sollten. Nötig sei zudem, schnell möglichst viel von der vorgesehenen Regierungsinitiative für mehr Wachstum zu beschließen. Auch eine Kindergelderhöhung sollte Anfang 2025 kommen.

Resilienzpläne auch Thema im Rechtsausschuss

Gerade die Resilienzpläne für das BVerfG waren auch dem ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann noch wichtig, wie er in seiner Rücktrittserklärung betont hatte. Die Regeln, die bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) stehen, sollen ins Grundgesetz kommen. Sie sollen nicht mehr nur mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Änderungen des Grundgesetzes benötigen nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Außerdem soll verhindert werden, dass eine politische Kraft mit mehr als einem Drittel der Stimmen eine Sperrminorität erreicht und so eine Richterwahl zum BVerfG blockieren könnte. Auf die entsprechenden Gesetzesentwürfe hatten sich Union und die ehemalige Ampel-Koalition geeinigt. Die erste Debatte dazu im Bundestag hatte bereits vor dem Aus der Ampel stattgefunden.

Auch im Rechtsausschuss waren die Pläne am heutigen Mittwoch Thema – und sind bei den dort angehörten Sachverständigen auf ein sehr positives Echo gestoßen. Entsprechend warben sie laut Pressemitteilung des Bundestags dafür, die Reform trotz des Ampel-Aus noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden.

Kritisch sahen einige Sachverständige, dass das im BVerfGG geregelte Prozessrecht nicht in die Änderungen einbezogen sei. Doch gerade damit könne man das BVerfG lahmlegen, wie der ehemalige Vizepräsident des BVerfG, Prof. Ferdinand Kirchhof, betonte. Er und andere Sachverständige schlugen daher vor, Änderungen am BVerfGG nur noch mit Zustimmung des Bundesrats zu ermöglichen.

->Quellen: