Petition beim EU-Parlament eingereicht
In den Zulassungskriterien für Wertpapiere und notenbankfähigen Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte mit der EZB sind keine Beschränkungen ethischer Art explizit aufgeführt. Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ kommen in der entsprechenden Leitlinie rein gar nicht vor. Dies wurde zum Anlass genommen die von der EZB für Mindestreservezwecke akzeptierten Wertpapiere erstmals hinsichtlich ethischer Kontroversen zu untersuchen.
Die Ergebnisse zeigen eine inakzeptable Regulierungslücke, da die Wertpapiere mit zahlreichen ethischen Kontroversen in Verbindung stehen können, welche der EU-Grundrechtscharta als Mindeststandard nicht gerecht werden. Der Autor der Studie …