Gabriel will „Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ unter Auflagen erlauben
„Kommt das Fracking-Gesetz während der WM?“ fragt bang das Nachrichten- und Branchenportal IWR in Münster und argwöhnt, „Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Technik unter Auflagen ermöglichen. Ein Gesetz könnte noch vor der Sommerpause Klarheit schaffen.“ Der durch die umstrittene Fracking-Methode, bei der mit Chemikalien und hohem Druck Öl- und Gasvorkommen im Untergrund abgebaut werden, in den USA ausgelöste Öl- und Gasboom erzeugt bei uns neidische Blicke über dem Atlantik. Doch in Deutschland ist Fracking in dieser Form (bislang) nicht erlaubt.
Allerdings hatte Gabriel der Haushaltsausschuss-Vorsitzenden Gesine Lötzsch brieflich angekündigt, er wolle das sogenannte Frackinggesetz noch in der nächsten Woche ims Bundeskabinett einbringen. Als Auflage wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend gemacht. In Wasserschutzgebieten soll die Technologie zwar verboten werden – dennoch wäre Fracking dann auf fast 90 Prozent der Fläche in Deutschland erlaubt. „Weitergehende Anforderungen an das Fracking-Genehmigungsverfahren werden noch intern geprüft,“ heißt es in dem Brief.
Im Schatten des Fußballs schon so manches durchgewinkt
Die Huffington Post veranlasste das zu dem Seitenhieb („Was der Bundestag während der Fußball-WM so durchjubelt“), dass umstrittene Themen gerne am Rande von Fußball-Großereignissen eingebracht würden, wenn die Aufmerksamkeit sich auf das runde Leder konzentriere: Am 28.06.2012 hatte das Parlament in homöpathischer Besetzung nach 57 Sekunden ein umstrittenes Meldegesetz durchgewinkt, nach dem Kommunen auch ohne Einverständnis Daten von Bürgern verkaufen durften. Die in letzter Minute von der CSU verursachte Aufwichung musste später auf peinliche Weise repariert werden.
Die HuffPo erläutert: Die beim Fracking ins Erdreich gepumpten giftigen Chemikalien stehen im Verdacht, Umweltschäden anzurichten, vor allem das Grundwasser zu gefährden. Den Befürwortern folgend kann Fracking Deutschland unabhängiger von Rohstoffimporten, speziell aus Russland, werden lassen. Experten schätzen, dass der deutsche Schiefergasvorrat die Bundesrepublik zehn Jahre lang versorgen könnte. 2013 scheiterte ein Versuch, Fracking in Deutschland generell zu erlauben, am Widerstand Nordrhein-Westfalens und Bayerns.
Grünen-Kritik: Regierung will Fracking grundsätzlich erlauben
Die Grünen machen Front gegen Gabriel – der habe mit seinem Schreiben ein „Fracking-Fördergesetz“ angekündigt, kritisiert die grüne Energieexpertin Julia Verlinden: „Die Fracking-Kritik im Koalitionsvertrag ist nur noch Schall und Rauch“, so Verlinden. Im Bundestag erklärte Katrin Göring-Eckardt: „Wenn eine Verordnung beschlossen werden soll, die am Ende dafür sorgt, dass für 86 Prozent der Fläche in Deutschland Fracking erlaubt ist, dann hat das mit Trinkwasserschutz und Gesundheitsschutz nichts mehr zu tun.“ Dann gehe es vielmehr darum, Fracking grundsätzlich zu erlauben, so die Oppositions-Politikerin.
Aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag: „Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Fracking-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“
BBU kritisiert Vorstoß von BGR-Präsident – UBA anderer Überzeugung
Das Berliner inforadio bot am 14. 06.2014 einem Fracking-Fürsprecher ein breites Podium – dem Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hans-Joachim Kümpel: „Wir kennen aus geowissenschaftlicher Sicht keinen Grund, der es verbieten sollte, Fracking durchzuführen“, sagte Kümpel, als ob damit die Ungefährlichkeit bewiesen sei. Denn nicht nur das Umweltbundesamt (UBA) sieht das völlig anders. In Dessau warnt mn davor, dass die Fracking-Technologie zu Verunreinigungen des Grundwassers führen könne. Besorgnisse und Unsicherheiten bestünden besonders wegen des Einsatzes giftiger Chemikalien und der anschließenden Entsorgung des anfallenden Abwassers, so eine Untersuchung vom Dezember 2012.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierte Kümpels Vorstoß deutlich „als einen rein ideologisch motivierten Vorstoß, der keine naturwissenschaftliche Basis besitze“. Ohne neue Fakten auf den Tisch zu legen, habe der BGR-Präsident Fracking als praktisch risikolose Technik bezeichnet. Der BBU warf Kümpel vor, „Erkenntnisse aus den USA, Schadensereignisse aus der Vergangenheit und die internationale Fachliteratur bewusst auszublenden“. Als „grob irreführend“ bezeichnete der BBU dabei die beschönigende Aussage des BGR-Präsidenten, Fracking sei in Deutschland in über 50 Jahren in mehr als 320 Fällen angewandt worden; „dabei habe man Erfahrungen gewonnen.“ Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden BBU-Vorstands erklärt: „BGR-Präsident
Kümpel wirft Nebelkerzen. Ein systematisches Monitoring, eine Überprüfung der Frac-Vorgänge und eine unabhängige Auswertung von Monitoring-Ergebnissen existieren nicht. Bereits in der Vergangenheit haben Experten immer wieder die Offenlegung angeblicher Daten gefordert. Dies ist die BGR bis heute schuldig geblieben. Die immer wieder vorgebrachten positiven Erfahrungen mit Fracking existieren nicht.“
Plenardebatte während Viertelfinalspiel?
Wann der Bundestag über das Frackinggesetz au8bstimmt, ist noch offen. Vor der Sommerpause gibt es noch zwei Plenarwochen. Zum letzten Mal vor der Sommerpause tritt der Bundestag am 4. Juli zusammen – ausgerechndet der „60. Jahrestag des ‚Wunders von Bern“ (HuffPo). Und ausgerechnet an diesem Abend könnte, wenn es klappt, die deutsche Nationalmannschaft gegen Argentinien oder Frankreich um den Einzug ins Halbfinale spiele.
Quelle(n): iwr.de; huffingtonpost.de; tagesschau.de/koalitionsvertrag; fr-online.de; energiezukunft.eu; taz.de; umweltbundesamt.de