Eigenstrom-Umlage für alle jetzt sogar 40 Prozent

Schlechte Aussichten für Klein-PV

Im Rahmen der EEG-Reform wollen Union und SPD den Ökostrom, der vom Eigentümer einer Solaranlage selbst verbraucht wird, stärker als bisher gemeldet, belasten: Künftig sollen einheitlich 40 Prozent der EEG-Umlage fällig werden. Bisher war der sogenannte Eigenstrom von der Umlage befreit, so die taz vom 12.06.2014.

Industrieunternehmen sollten 15 Prozent der Umlage bezahlen, Gewerbetreibende und große Privat-Anlagen 50 Prozent. Diese Ungleichbehandlung war auf viel Kritik gestoßen. Der Bundesrat hatte eine einheitlichen Abgabe von 15 Prozent der EEG-Umlage gefordert.

Stattdessen einigten sich Unterhändler der Bundestagsfraktionen von Union und SPD nun auf einheitlich 40 Prozent. Und während der Bundesrat die Bagatellgrenze für kleine private Solaranlagen sogar erhöhen wollte, will die Große Koalition sie jetzt ganz streichen. Die Eigenstrom-Belastung soll verhindern, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,2 Cent pro Kilowattstunde für die übrigen Stromkunden weiter steigt. Der Betrieb neuer Solaranlagen würde damit deutlich weniger attraktiv.

Die Verbände protestierten. Einige Bundesländer, allen voran Baden Württemberg, wollen nicht zustimmen.

Kanzlerin-Treffen mit Kontroverse

In einer Mitteilung des Bundespresseamtes las sich das so: „Die Energiewende und die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen standen neben zahlreichen weiteren Themen auf der Tagesordnung eines Treffens im Bundeskanzleramt: Die Bundeskanzlerin hat die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder waren zuvor zu ihrer regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zusammengekommen. Nach dem Treffen im Bundeskanzleramt fand eine Pressekonferenz statt. Hier erörterten Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Ministerpräsident Torsten Albig die wichtigsten Themen der Gespräche.

Hauptthema Energiewende

Eines der Haupthemen der Gesprächsrunde war die Energiewende. Dabei stand die am 8. April vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Vordergrund.Der Wille, bei der Reform des EEG ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen, sei bei Bund und Ländern ungebrochen, sagte die Bundeskanzlerin. Über einzelne Fragen wie den Eigenstromverbrauch werde weiter gesprochen.

Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf vor, den Eigenverbrauch selbst produzierten Ökostroms an der Finanzierung der EEG-Umlage zu beteiligen. Damit sollen die EEG-bedingten Kosten auf mehr Schultern als bisher verteilt und so die Stromkunden entlastet werden. Für bestehende Anlagen soll sich dies nicht ändern. Neuanlagen sollen grundsätzlich voll belastet werden.Bund und Länder wollen über diese Regelungen weiter beraten. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie künftig Kleinanlagen an der EEG-Umlage beteiligt werden sollen. Weitere Themen der Sitzung heute waren der Netzausbau und die künftige Gestaltung des Strommarktes in Deutschland. Hier habe der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt, eine sehr intensive Diskussion mit den Ländern zu führen, so die Bundeskanzlerin.

Kretschmann – Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft

Ministerpräsident Kretschmann wörtlich: „Zur Energiewende will ich noch einmal sagen, dass wir noch eine Kontroverse zur Eigenstromversorgung hatten. Insgesamt, denke ich, ist dieses Paket erst einmal ein Kompromiss gewesen, den wir schon geschlossen hatten, und jetzt gab es noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Punkten wie der Stichtagsregelung oder eben auch der Eigenstromerzeugung. Zur Eigenstromerzeugung vertreten die Länder eine andere Position. Wir haben im Bundesrat schon deutlich gemacht, dass es darum geht, dass die Umlage 15 Prozent beträgt. Heute hat der Bundeswirtschaftsminister dargestellt, dass es im Gespräch mit den Fraktionen jetzt darum geht, die Umlage einheitlich auf 40 Prozent für Industriegewerbe, Handel, Dienstleistung und Private festzusetzen, dass es für Betriebe mit besonderer Ausgleichsregelung aber bei 15 Prozent bleiben soll. Das sehen die Länder anders. Darüber wird jetzt sicherlich noch einmal gestritten werden. Man wird sehen, ob es da zu einer Einigung kommt oder nicht. Jedenfalls lagen wir da heute noch einigermaßen weit auseinander, nämlich zwischen 15 und 40 Prozent.“
->Quelle und ganzen Artikel lesen: taz.de; bundesregierung.de